FAQ Ganztagsangebote – Antworten auf Ihre Fragen

Stand: 18.09.2024

 

Zunächst ein Hinweis:

In diesem Schuljahr kam es auffallend häufig vor, dass Schülerinnen und Schüler nur einen Wunsch angegeben hatten. Dies ist selbstverständlich möglich, führt jedoch dazu, dass bei der Kurszuteilung wenig Flexibilität gegeben ist. Glücklicherweise konnten diese Wünsche im aktuellen Schuljahr dennoch alle berücksichtigt werden. Sollte sich dieser „Trend“ auch vermehrt in nachfolgenden Schuljahren zeigen, so wird es höchstwahrscheinlich dazu kommen müssen, dass Kursplätze zugelost werden und manch ein Kind ohne GTA-Zuweisung verbleibt. Bitte haben Sie dies im Hinterkopf, wenn Sie auch zukünftig keinen Zweitwunsch angeben werden.

 

1. Mein Kind hat zwei Wünsche angegeben, aber nur einen erfüllt bekommen. Andere Kinder haben jedoch beide Wünsche erfüllt bekommen. Wie kann das sein?

Prinzipiell wird zunächst immer versucht, jedem Kind alle angegebenen Wünsche zu erfüllen. Sollte ein Kurs zu voll sein, d. h. die vom GTA-Leiter vorgegebene Maximalteilnehmeranzahl überschritten werden, und auch eine Aufsplittung des Kurses in A- und B-Wochen oder ein halbjährlicher Wechsel keine hinreichende Lösung bieten, müssen Wünsche abgelehnt werden. Dabei wurde darauf geachtet, dass jedem Kind zumindest ein Wunsch erfüllt wird.

 

2. Gibt es nach erfolgter Kurszuordnung noch einmal die Möglichkeit zu wechseln oder sich für einen Kurs einzutragen, bei dem es noch Kapazitäten gibt?

Nein, das würde einer zweiten Anmelderunde gleichkommen, die der Gerechtigkeit halber allen Kindern angeboten werden müsste. Bei knapp 200 Schülerinnen und Schülern sprengt dies die organisatorischen Möglichkeiten.

 

3. Mein Kind hat nur seinen Zweitwunsch erfüllt bekommen, obwohl wir gar nicht wissen, ob es dies mag.

Bitte erledigen Sie die GTA-Kursanmeldung mit Ihrem Kind gemeinsam und entscheiden Sie nicht für Ihr Kind, ohne Rücksprache mit diesem gehalten zu haben. Sollte Ihrem Kind der GTA-Kurs nicht gefallen, besteht die Möglichkeit, nach dem ersten „Schnuppertermin“ auszusteigen. Informieren Sie dann bitte die Schule und den Hort sowie (wenn möglich) auch den GTA-Leiter.

 

4. Können Sie als Klassenlehrer nicht versuchen, dass mein Kind doch noch seinen Erstwunsch erfüllt bekommt?

à Siehe FAQ 2.

 

5. Das GTA meines Kindes startet erst im zweiten Halbjahr. Geht mein Kind trotzdem jetzt schon mit zum „Schnuppern“?

Nein, für GTA-Kurse, die im zweiten Halbjahr starten, findet der „Schnuppertermin“ auch erst dann statt.

 

6. Ich habe ganz vergessen, mein Kind für GTA anzumelden. Kann ich dies noch tun?

 

Eine verzögerte GTA-Anmeldung bedeutet eine Anpassung der GTA-Teilnehmerliste für das Schulhaus, auf der Schulhomepage, für den GTA-Leiter, für den Hortner sowie für den Klassenleiter und setzt somit eine längere Verkettung organisatorischer Schritte in Bewegung. Aufgrund dessen besteht die Bitte, diesen Fall möglichst zu vermeiden. Sollte es dennoch dazu kommen, bedarf es einer Einzelfallprüfung. Bislang wurde versucht, bei entsprechender Kurskapazität, „Nachzügler“ ab dem Halbjahr mit einzuplanen.