Ganztagsangebot – Gesamtkonzeption
1. Teil: Pädagogische Konzeption
1.1 Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
1.1.1 Sozialraumanalyse:
Die Grundschule Krostitz steht im alten Ortskern von Krostitz, hat eine über 140jährige Geschichte und ist teilweise zweizügig. Zurzeit werden 135 Kinder von 10 Lehrern und einer religionspädagogischen Lehrkraft unterrichtet. Während des Schulvormittags und nach Unterrichtsschluss besuchen alle Schulkinder ein oder mehrere GTA. Unsere Schule ist ein eigenständiges Gebäude mit einem Containeranbau. Wir teilen uns den Schulhof und den angrenzten Spielplatz mit der unmittelbar benachbarten Kindertagesstätte. Jede Klasse hat einen eigenen Klassenraum. Außerdem stehen ein Computerraum, ein Musikraum und ein Werkraum zur Verfügung. Es gibt eine örtliche Trennung von Grundschule und Hort. Der Hort liegt etwa 500m entfernt. Unsere Schüler pendeln selbstständig zwischen Schule und Hort hin und her. Ebenfalls sind es etwa 15 bis 20 Minuten Fußmarsch bis zur Turnhalle bzw. Sportplatz. Diese kann nicht variabel genutzt werden, da sie sowohl von der ortsansässigen Oberschule als auch von den vielen Sportvereinen genutzt wird. In einem separaten Speiseraum können die Klassen zeitversetzt ihr Mittagessen einnehmen. Die Teilnahme an der Trinkmilchversorgung ist gewährleistet und im Hort stehen ausreichend Getränke zur Verfügung. Unsere Schüler kommen aus den 11 Ortsteilen der Gemeinde und viele Kinder erreichen die Grundschule mit dem Bus. Die Haltestellen befinden sich an der Grundschule bzw. 50m auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Eine Busverbindung in die einzelnen Ortschaften besteht stündlich. In den Klassenstufen 1 bis 4 gibt 2 Schüler mit Sprachintegration, 1 Schüler mit diagnostizierter LRS und 1 Schüler mit Integration im sozial-emotionalen Bereich.
1.2 Bezug zum Schulprogramm
1.2.1 Arbeitsschwerpunkte und Ziele:
Zentrales Anliegen des GTA ist die leistungsdifferenzierte Förderung der Schüler, um Lerndefizite abzubauen, Begabungen zu fördern und Kompetenzen zu entwickeln. Besondere Unterstützung erhalten die Schüler mit Teilleistungsschwächen. Zur Entwicklung von Förderstrategien, um Schüler entsprechend ihrer Stärken und Schwächen voranzubringen, werden alle Schüler in spezifische Fördergruppen aufgeteilt. Inhaltliche Schwerpunkte im GTA-Konzept sind neben der Verbesserung der individuellen Lernvoraussetzungen der Schüler, die Leseförderung, der Umgang mit der deutschen Sprache, die Entwicklung von Medienkompetenz, die Förderung von Begabungen und Talenten sowie die Bewegungsförderung. Unser GTA umfasst die Betreuung im Frühhort, den Unterricht selbst, die Hofpausen und ein vielfältiges Angebot am Nachmittag. Dazu gehört auch an vier Tagen eine Hausaufgabenbetreuung im Hort. Veränderte Lernformen wie z.B. Stationslernen, Werkstattarbeit, Arbeit nach Wochenplan, Arbeit an kleinen Projekten mit Unterstützung externer Anbieter, Lernortwechsel bestimmen den Schultagesablauf.
1.2.2 Begründung der Schwerpunktsetzung:
Im Unterricht wird der Grundstein für die allseitige Bildung und Erziehung gelegt. Unterrichtsergänzende Maßnahmen dienen dazu das erworbene Wissen und Können anzuwenden und auszuprobieren. Das Lernen vor Ort macht dann noch mehr Spaß und hinterlässt tiefgründige Spuren. Leseförderung, Verkehrserziehung, Gewaltprävention, gesunde Ernährung und der Schulchor gehören zu den festen Bestandteilen des Schulprogramms, die systematisch aufgebaut werden und das Schulleben mit bestimmen. Umgang mit Medien, Kennenlernen des regionalen Umfeldes und der Kreisstadt Torgau sind Projekte der einzelnen Klassenstufen um die Kinder über den Unterricht hinaus mit ihrer Lebens- und Lernumwelt vertraut zu machen und ihnen Anregungen für ihre individuelle Freizeitgestaltung zu geben.
1.2.3 Organisationsform / Mindestanforderungen der Kultusministerkonferenz:
Unsere Ganztagsangebote finden aufgrund der vielen externen Kursleiter und der Sporthallenbelegungszeiten an fünf Wochentagen statt. Jedes Kind nimmt ganzjährig an mindestens einem GTA teil, d.h. unser GTA ist voll gebunden organisiert. Nach den Elternversammlungen Mitte September starten alle Kurse für die Klassenstufen 1 bis 4. Allen am Ganztagsangebot teilnehmenden Schülern wird ein Mittagessen bereit gestellt, welches zeitversetzt im Speiseraum eingenommen werden kann. Die Angebote finden in den Räumen der Grundschule und des Hortes, in der Turnhalle, im Pfarramt und in der Bibliothek statt. Die Angebote werden unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert, in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt und stehen in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht.
1.2.4 Rhythmisierung:
Die Schule ist für alle Kinder ab 7.00Uhr geöffnet. In der Zeit bis zum Unterrichtsbeginn können sie verschiedene Spiel- und Beschäftigungsangebote in ihren Klassenräumen bzw. Fluren nutzen. In der Stundentafel wird Blockunterricht bewusst eingeplant, um den Wechsel zwischen Anspannung und Entspannung zu gewährleisten. Der Frontalunterricht wird durch offene Unterrichtsformen, Methodenvielfalt, Werkstattunterricht, Freiarbeitsphasen und Projektunterricht ergänzt. Jeder Lehrer entscheidet mit seiner Klasse selbst, welche Pausen zusätzlich im Freien verbracht werden. Während der individuellen Förderung für alle Kinder am Vormittag werden Partner hinsichtlich differenzierter Angebote herangezogen. In den Pausen stehen den Kindern diverse Spielgeräte für den Innen- und Außenbereich zur Verfügung. In der Frühstückspause machen die Kinder vom Schulmilchangebot Gebrauch und nach der 4. Und 5. Stunde steht den Kindern eine längere Pause zur Esseneinnahme zur Verfügung. Nach dem Unterricht haben die Kinder Zeit, um sich beim Spielen auf dem Pausenhof oder bei schlechtem Wetter im Klassenraum zu erholen bevor die Angebote durchgeführt werden.
1.2.5 Umgang mit der Konzeption:
Schule:
Grundschule Krostitz
Schulstraße 9
04509 Krostitz
Antragsteller:
Gemeindeverwaltung Krostitz
Dübener Str.1
04509 Krostitz
Bezeichnung des GTA:
Schule in Bewegung – Gemeinsam jeden stärken und fördern
GTA-Koordinator / GTA-Verantwortlicher:
Frau Gudrun Gayda, Frau Janine Eckardt
Mitglieder im GTA :
Frau Gayda (SL), Frau Buse (Leiterin Kita), Frau Pocsai (Verantw. f. GTA-Hort), Frau Eckardt
Externe Kooperationspartner:
Kindertagesstätte Krostitz – Hort, Bibliothek Krostitz, Praxis Ergotherapie Frau Rimpl, KSV Abt. Schach, KSV Abt. Leichtathletik, Musikalische Früherziehung Frau Schilling, KSV Selbstverteidigung, KSV Abt. Kindersport, Reitpädagogin Frau Krumbiegel, Fitfanty Delitzsch, Handarbeit Frau Sängerlaub
Gesamtschülerzahl: 135
GTA-Schüler: 135
1.2.6 Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit:
Es ist uns gelungen ein umfassendes Betätigungsfeld für unsere Kinder zu schaffen und alle Kinder zur Teilnahme an mindestens einem Angebot zu interessieren. Eine Informationstafel im Hort und im Schulgebäude erleichterte auch das selbständige Handeln der Kinder. Die Kinder nehmen gern an den Angeboten teil und sind stolz auf ihre Präsentationen bei Schulveranstaltungen.
Die individuelle Förderung der Kinder während der Hausaufgabenzeit wurde von allen Beteiligten positiv angenommen. Diese feststehenden Zeiten wurden seitens der Kursleiter weitestgehend eingehalten. Dies ist sehr wichtig, da die Kinder ja an eine Hausaugabenzeit gebunden sind. So wie die externen Kräfte rechtzeitig zu informieren sind, wenn keine Hausaufgaben erteilt werden, so sollte auch Frau Pocsai, Verantw. des Hortes, von den Kursleitern rechtzeitig informiert werden, wenn eine Betreuung wegen anderen dienstlichen Verpflichtungen nicht stattfinden kann.
Die regelmäßigen Zusammenkünfte, Rück- und Absprachen zwischen GTA- Verantwortlichen und Frau Pocsai (Verantwortliche Erzieherin im Hort) wirken sich sehr positiv auf die Ganztagsangebote aus, sowohl organisatorisch als auch inhaltlich.
In diesem Jahr hat sich gezeigt, dass einige Kurse sich eines sehr großen Zuspruchs erfreuen und dadurch die Gruppen überaus stark sind.
Im kommenden Jahr werden wir verstärkt darauf achten, dass die Gruppenstärke von max. 12 Kindern nicht überschritten bzw. ein Wechsel der Teilnehmer pro Schulhalbjahr angeboten wird.
Es sollte auch geprüft werden, ob die Teilnahme an Angeboten auf einzelne Klassenstufen beschränkt bleiben sollte. Die Teilnahme an zwei Angeboten (außer Hausaufgabenbetreuung) ist ausreichend, damit noch genügend Freiraum für die Kinder bleibt.
Die Kursleiter haben eigenverantwortlich die Kinder bzw. Eltern, Frau Pocsai sowie die Koordinatoren der Schule über abweichende Termine zu informieren.
Folgende Schlussfolgerungen für das nächste Schuljahr wurden abgeleitet:
Kooperationsvereinbarung
zwischen
der Kindertagesstätte „Sonnenkäfer“ und der Grundschule Krostitz
vertreten durch den Bürgermeister vertreten durch die Schulleiterin
und der Kita- Leiterin Frau Heike Buse Frau Gayda
1. Gemeinsame Grundposition zur Bildung als Voraussetzung der Kooperation
Bildung und Erziehung ist ein Prozess, der ganztägig auf unsere Kinder wirkt und grundsätzlich individuell und lebenslang verläuft. Dabei sind Schule und Hort im Zusammenwirken mit den Eltern aufgefordert, den Kindern gemeinsame Bildungs- und Erziehungsprozesse zu ermöglichen. Beide Einrichtungen haben die Aufgabe, die Lernprozesse der Kinder zu strukturieren, zu moderieren und zu organisieren. Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Zusammenarbeit ist eine dialogische Grundhaltung aller Beteiligten.
Grundlagen der Kooperationsvereinbarung sind:
2. Gemeinsame Ziele
Es geht darum, die kindliche Persönlichkeit zu fördern und zu unterstützen, zu achten und die Verschiedenheit der Kinder anzunehmen. Dabei werden Schule und Hort zum Lebens- und Lernort für die Kinder. Besondere Interessen und Neigungen der Kinder sowie regionale Gegebenheiten werden dabei berücksichtigt. Die Ganztagsangebote werden gemeinsam geplant, umgesetzt und auf Aktualität geprüft. Besonders berücksichtig werden eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung, individuelle Förder- und Forderung und gesunde Lebensweise. Die Zusammenarbeit mit externen Partnern wird angestrebt.
3. Gemeinsame Kooperationsvorhaben
Es finden zwischen Erzieherinnen und Lehrkräften regelmäßige Absprachen statt hinsichtlich
4. Hausaufgabenerteilung und -erledigung
Die Lehrkräfte geben Hausaufgaben so auf, dass sie selbstständig im angegebenen Zeitfenster erledigt werden können. Zunehmend werden differenzierte Aufgabenstellungen den individuellen Anforderungen angepasst.
5. Vorgehensweise bei vorzeitigem Unterrichtsschluss
Bei Unterrichtsausfall bzw. vorzeitigem Unterrichtsschluss werden die Kinder, die den Hort besuchen, bis 11.10 Uhr von den Lehrkräften der Grundschule betreut. Änderungen werden individuell von der Grundschule und Hort abgesprochen.
6. Essenszeiten
Die Essenszeiten der Klassen werden in der Vorbereitungswoche von den Leitungen der Einrichtungen festgelegt.
In der Zeit von 11.10 Uhr bis 11.25 Uhr gewährleistet die Schule die Aufsicht.
Hortkinder, die nach der 4. Stunde (11.10 Uhr) Unterrichtsschluss haben, gehen erst nach der Hofpause mit den Horterzieherinnen essen.
7. Verbindlichkeit und Gültigkeit
Die Schul- und Hortleitung sind für die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung und die Zusammenarbeit von Schule und Hort vor Ort verantwortlich. Die Kooperationsvereinbarung ist verbindliche Arbeitsgrundlagen für alle Erzieherinnen und Lehrerinnen.
Ungeachtet unterschiedlicher Dienst- und Fachaufsicht, Ausbildung und unterschiedlichem Bildungsauftrag und Bildungsanspruch muss das Kind im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit von Schule und Hort stehen.
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung ab 08.02 2017 bis auf Widerruf in Kraft. Die Kooperationspartner verpflichten sich, vor Ablauf die Kooperationsvereinbarung ihre Umsetzung zu reflektieren. Sie sind verpflichtet, spätestens zum Ablaufdatum eine Nachfolgevereinbarung zu treffen.