- 12 Stammlehrer, 1 Religionslehrerin, 1 Referendarin, 190 Schüler, zweizügig (außer Kl.2)
- 9 Klassenräume (2 im Hortmodul), Musikraum, Gruppenraum, Werkraum,
- Erlebniszimmer im Außenbereich
- Sportplatz – 2 Turnhallen
- 2 Speiseräume mit Mittagsversorgung durch RWS
- Hortmodul 1./2. Klasse und 3./4. Klasse im Haus Körnerstraße 12
- AG Chor, AG Englisch, AG Kunst
- GTA: Schach, Tanz, Hand am Ball, Sportartenkarussell, Leseomis, Handarbeit, Selbstverteidigung, Fußball, Ergotherapie
- Förderunterricht während Unterricht mit Zweitlehrer oder im Anschluss an den Unterricht
- durch GTA Ergotherapie 1. Klasse zur Unterstützung des Schreiblehrgangs
- individuelle HA-Betreuung durch Lehrer
Schulgesetz § 27
Absatz 1
Absatz 2
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den erforderlichen geistigen und körperliche Entwicklungsstand besitzen.
Absatz 4
Die erforderlichen Entscheidungen trifft der Schulleiter
Die Entwicklung der Schulfähigkeit von Kindern ist ein individueller Prozess.
Die Ermittlung wird als gemeinsame analytische Arbeit im Team verstanden
Zusammenarbeit Grundschule- KiTa-Hort-Eltern GS- KiTa- Hort begleiten die Kinder, Verantwortung liegt bei den Eltern.
Der Entwicklungsstand muss in diesen Bereichen erfasst werden, um ein differenziertes Unterrichtskonzept vorbereiten bzw. umsetzen zu können.
Die Schulfähigkeit von Kindern ist nicht mit dem Schuleintritt beendet.