Die Hausordnung
der Grundschule
Krostitz
In unserer Grundschule lernen wir in einer
Gemeinschaft, in der sich alle achten, sich gegenseitig helfen und rücksichtsvoll miteinander umgehen.
Unterrichtszeiten
1. Stunde: 07:25 - 08:10 Uhr
Frühstückspause
2. Stunde: 08:25 - 09:10 Uhr
Große Hofpause
3. Stunde: 09:30 - 10:15 Uhr
Kleine Bewegungspause
4. Stunde: 10:25 - 11:10 Uhr
Große Hofpause bzw. 1. Essenspause
Bei 3./4. Stunde Blockunterricht: 9.30 -
11.00 Uhr 1. Essenspause ab 11.00 Uhr.
5. Stunde: 11:30 - 12:15 Uhr
Kleine Hofpause bzw. 2. Essenspause
6. Stunde: 12:30 - 13:15 Uhr
Damit sich alle
wohlfühlen,
halten wir uns an vereinbarte
Regeln.
Regeln im Schulalltag
-
Unser Schulgebäude ist ab 7:10 Uhr geöffnet.
-
Zwischen 7:20 Uhr und 7.25 Uhr sind wir alle in unserem
Klassenraum und bereiten uns auf den Unterricht vor.
-
Wir halten unsere Schulgebäude sauber und zerstören
nichts mutwillig.
-
Wir wissen, dass die Schule für mitgebrachte Spiel- und
Wertsachen keine Haftung übernimmt.
-
Wir verzichten auf Gewalt, tun uns nicht weh und
beschimpfen niemanden.
-
Wir halten die Toiletten sauber und vergessen nicht,
uns die Hände zu waschen.
-
Wir toben nicht in den Fluren rum.
-
Die Ein- und Ausgänge der Grundschule
sind stets geschlossen zu halten.
-
Wir grüßen alle Erwachsenen (Lehrer,
Erzieher, Sekretärin, Hausmeister, Eltern und alle Gäste) in unserer Schule.
-
Es gilt auf dem gesamten Schulgelände
(Schulhaus, Schulhof) ein Handyverbot
für Smartphones, Tastentelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte gleichermaßen. Diese verbleiben ausgeschaltet in der Tasche.
-
Fachräume werden nur mit einer Lehrkraft
betreten.
Regeln in der Klasse
-
Wir bereiten uns nach dem Vorklingeln auf
den Unterrichtsbeginn vor.
-
Wir stören nicht den Unterricht und
halten die Regeln der Partner- und Gruppenarbeit ein.
-
Wir sprechen mit allen Schülern und
Erwachsenen in einem freundlichen Umgangston und halten die Gesprächsregeln ein.
-
Wir nehmen unser Frühstück in Ruhe am
Platz ein.
-
Leere Milchpackungen bringen wir in die
dafür vorgesehenen Behälter.
-
Die Fachräume betreten wir nur mit einem
Lehrer und benutzen technische Geräte und Musikinstrumente nur nach Erlaubnis.
-
Der Umgang mit offenem Feuer ist
verboten.
Regeln in den Hofpausen
-
Während der Pausen verlassen wir nicht
das Schulgelände.
-
Wir halten uns an die Anweisungen des
aufsichtführenden Lehrers und der Schüleraufsicht der Klasse 4.
-
Wir nehmen beim Spielen Rücksicht auf die
Kinder, die sich ausruhen wollen.
-
Wir gehen mit den Spielsachen sorgsam um
und legen nach der Pause wieder alles in die Kiste.
-
An den Spielgeräten verhalten wir uns
rücksichtsvoll.
-
Wir melden der Pausenaufsicht
Verletzungen aller Art.
-
Im "Grünen Klassenzimmer" spielen wir
kein Fußball und klettern nicht auf den Tischen und Bänken herum.
-
Fußball spielen wir auf der Wiese und nur
mit Softbällen.
-
Spielekisten stehen nur in der 1.
Hofpause zur Verfügung.
-
In der Netzschaukel sind maximal zwei
Kinder und es darf nicht gestanden werden.
Regeln im Speiseraum
-
Unsere Ranzen bleiben im
Klassenraum.
-
Jacken und Mützen hängen wir an die
Garderobenhaken im Speiseraum.
-
Wir stellen uns ordentlich an der
Essensausgabe an.
-
Wir nehmen unser Essen ruhig ein und
säubern nach dem Abräumen des Geschirrs den Tisch.
-
Wir beachten die Essenszeiten.
Regeln auf dem Schulweg
-
Wir halten uns an die Regeln der
Verkehrsordnung.
-
Wir verhalten uns ruhig und ordentlich an
der Bushaltestelle.
-
Im Bus verhalten wir uns ruhig und
beachten die Anweisungen des Busfahrers.
-
Beim Ein- und Aussteigen drängeln wir
nicht und nehmen auf die Kinder der 1. Klasse besonders Rücksicht.
-
Falls ein Bus vorbeifährt, später kommt
oder ausfällt, wird im Sekretariat Bescheid gesagt.
-
Wir gehen mit einem Partner oder in
Kleingruppen in den Hort.
-
Wir fahren nicht mit dem Fahrrad auf dem
Schulgelände und sichern es nach dem Abstellen.
-
Wir benutzen den vorgesehenen und
sichersten Weg zu den GTA-Veranstaltungen (Arche, Hort, Sporthalle, Sportplatz, Grundschule).
Diese Hausordnung gilt in der Schulzeit und
bis auf Widerruf. Sie wird ergänzt durch die Horthausordnung, Fachraumordnung Werken- und Gruppenraum PC, Sport- und Schwimmhallenordnung.
Zu Schuljahresbeginn und bei gegebenem Anlass
wird die Hausordnung mit den Schülern besprochen und aktenkundig gemacht.
Bei auftretenden Verstößen gegen die
Hausordnung können pädagogische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (gemäß SchulG §39 Absatz 1, 2) eingesetzt werden.
Der Schulleiter nimmt das Hausrecht
wahr.
Krostitz, den 01.02.2026