Die Hausordnung

der Grundschule Krostitz

 

 In unserer Grundschule lernen wir in einer Gemeinschaft, in der sich alle achten, sich gegenseitig helfen und rücksichtsvoll miteinander umgehen.

 

 

Unterrichtszeiten

 

1. Stunde: 07:25 - 08:10 Uhr

Frühstückspause

 

2. Stunde: 08:25 - 09:10 Uhr

Große Hofpause

 

3. Stunde: 09:30 - 10:15 Uhr

Kleine Bewegungspause

 

4. Stunde: 10:25 - 11:10 Uhr

Große Hofpause bzw. 1. Essenspause

 

Bei 3./4. Stunde Blockunterricht: 9.30 - 11.00 Uhr 1. Essenspause ab 11.00 Uhr.

 

5. Stunde: 11:30 - 12:15 Uhr

Kleine Hofpause bzw. 2. Essenspause

 

6. Stunde: 12:30 - 13:15 Uhr

 

Damit sich alle wohlfühlen, 

halten wir uns an vereinbarte Regeln.

 

 

Regeln im Schulalltag

  • Unser Schulgebäude ist ab 7:10 Uhr geöffnet.
  • Zwischen 7:20 Uhr und 7.25 Uhr sind wir alle in unserem Klassenraum und bereiten uns auf den Unterricht vor.
  • Wir halten unsere Schulgebäude sauber und zerstören nichts mutwillig.
  • Wir wissen, dass die Schule für mitgebrachte Spiel- und Wertsachen keine Haftung übernimmt.
  • Wir verzichten auf Gewalt, tun uns nicht weh und beschimpfen niemanden.
  • Wir halten die Toiletten sauber und vergessen nicht, uns die Hände zu waschen.
  • Wir toben nicht in den Fluren rum.
  • Die Ein- und Ausgänge der Grundschule sind stets geschlossen zu halten.
  • Wir grüßen alle Erwachsenen (Lehrer, Erzieher, Sekretärin, Hausmeister, Eltern und alle Gäste) in unserer Schule.
  • Es gilt auf dem gesamten Schulgelände (Schulhaus, Schulhof) ein Handyverbot für Smartphones, Tastentelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte gleichermaßen. Diese verbleiben ausgeschaltet in der Tasche.
  • Fachräume werden nur mit einer Lehrkraft betreten.

 

Regeln in der Klasse

  • Wir bereiten uns nach dem Vorklingeln auf den Unterrichtsbeginn vor.
  • Wir stören nicht den Unterricht und halten die Regeln der Partner- und Gruppenarbeit ein.
  • Wir sprechen mit allen Schülern und Erwachsenen in einem freundlichen Umgangston und halten die Gesprächsregeln ein.
  • Wir nehmen unser Frühstück in Ruhe am Platz ein.
  • Leere Milchpackungen bringen wir in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Die Fachräume betreten wir nur mit einem Lehrer und benutzen technische Geräte und Musikinstrumente nur nach Erlaubnis.
  • Der Umgang mit offenem Feuer ist verboten.

 

Regeln in den Hofpausen

  • Während der Pausen verlassen wir nicht das Schulgelände.
  • Wir halten uns an die Anweisungen des aufsichtführenden Lehrers und der Schüleraufsicht der Klasse 4.
  • Wir nehmen beim Spielen Rücksicht auf die Kinder, die sich ausruhen wollen.
  • Wir gehen mit den Spielsachen sorgsam um und legen nach der Pause wieder alles in die Kiste.
  • An den Spielgeräten verhalten wir uns rücksichtsvoll.
  • Wir melden der Pausenaufsicht Verletzungen aller Art.
  • Im "Grünen Klassenzimmer" spielen wir kein Fußball und klettern nicht auf den Tischen und Bänken herum.
  • Fußball spielen wir auf der Wiese und nur mit Softbällen.
  • Spielekisten stehen nur in der 1. Hofpause zur Verfügung.
  • In der Netzschaukel sind maximal zwei Kinder und es darf nicht gestanden werden.

 Regeln im Speiseraum

  • Unsere Ranzen bleiben im Klassenraum.
  • Jacken und Mützen hängen wir an die Garderobenhaken im Speiseraum.
  • Wir stellen uns ordentlich an der Essensausgabe an.
  • Wir nehmen unser Essen ruhig ein und säubern nach dem Abräumen des Geschirrs den Tisch.
  • Wir beachten die Essenszeiten.

 

 

Regeln auf dem Schulweg

  • Wir halten uns an die Regeln der Verkehrsordnung.
  • Wir verhalten uns ruhig und ordentlich an der Bushaltestelle.
  • Im Bus verhalten wir uns ruhig und beachten die Anweisungen des Busfahrers.
  • Beim Ein- und Aussteigen drängeln wir nicht und nehmen auf die Kinder der 1. Klasse besonders Rücksicht.
  • Falls ein Bus vorbeifährt, später kommt oder ausfällt, wird im Sekretariat Bescheid gesagt.
  • Wir gehen mit einem Partner oder in Kleingruppen in den Hort.
  • Wir fahren nicht mit dem Fahrrad auf dem Schulgelände und sichern es nach dem Abstellen.
  • Wir benutzen den vorgesehenen und sichersten Weg zu den GTA-Veranstaltungen (Arche, Hort, Sporthalle, Sportplatz, Grundschule).

 

 

Diese Hausordnung gilt in der Schulzeit und bis auf Widerruf. Sie wird ergänzt durch die Horthausordnung, Fachraumordnung Werken- und Gruppenraum PC, Sport- und Schwimmhallenordnung.

Zu Schuljahresbeginn und bei gegebenem Anlass wird die Hausordnung mit den Schülern besprochen und aktenkundig gemacht.

Bei auftretenden Verstößen gegen die Hausordnung können pädagogische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (gemäß SchulG §39 Absatz 1, 2) eingesetzt werden.

Der Schulleiter nimmt das Hausrecht wahr.

                                                                     Krostitz, den 01.02.2026